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Geschäftspartner Management

Drittparteienprüfung

Unter Geschäftspartnerprüfung (auch Drittparteienprüfung) versteht man bei Rheinmetall eine Reihe von Hintergrundanalysen, die bei einem potentiellen Geschäftspartner sowohl vor als auch nach Vertragsabschluss durchgeführt werden (sog. Third Party Assessment). Wesentlicher Zweck der Prüfung ist der Ausschluss potenzieller Compliance-Risiken, die verdeckt durch die Beauftragung externer Unternehmen oder Personen in das Unternehmen eingebracht werden können.

Solche Risiken können kriminelles oder unethisches Verhalten des Geschäftspartners, undurchsichtige Eigentumsverhältnisse, die Steuerhinterziehung oder Geldwäsche ermöglichen, oder Interessenkonflikte im Verhältnis zu Wettbewerbern, Kunden, Behörden, politischen Parteien oder mit Rheinmetall-Mitarbeitern sein. Obwohl die Geschäftsbereiche von Rheinmetall zum Teil unterschiedliche Risikoschwerpunkte haben, kommt der Früherkennung möglicher kritischer Szenarien stets eine hohe Bedeutung zu.

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Business Partner Due Diligence wird bei Rheinmetall sowohl auf der Basis eines Risiko-Scoring-Modells als auch arbeitsteilig zwischen zentralen und dezentralen Compliance-Teams durchgeführt. 

Unsere „Business Partner Policy“ gilt für alle Rheinmetall-Gesellschaften einschließlich unserer Joint Ventures, bei denen eine Mehrheitsbeteiligung besteht.

Integrität entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Zum Schutz des Ansehens des Unternehmens und zur Sicherung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit erwartet Rheinmetall von seinen Lieferanten, Dienstleistern, Vertriebspartnern und Kunden das gleiche integre Verhalten und die gleiche ethische Grundhaltung. Dieses gemeinsame Verständnis wurde deshalb in einem Verhaltenskodex für Lieferanten (Zielgruppe = Lieferanten und Dienstleister) und einem Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Zielgruppe = Intermediäre und Wiederverkäufer) zusammengefasst, die von den jeweiligen Geschäftspartnern verbindlich zu bestätigen sind.

Integrität ist daher entlang der gesamten Wertschöpfungskette ein wesentliches Auswahlkriterium für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern aller Art.

Screening unserer Lieferkette
Der Rheinmetall Konzern verfolgt einen strukturierten Prozess zur Qualifizierung neuer Lieferanten einschließlich der Bewertung von Compliance-bezogenen Risikofaktoren. Die folgende Grafik zeigt den Gesamtansatz.
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Der Prozess beginnt mit der Lieferantenselbstauskunft unter Berücksichtigung verschiedener kommerzieller, technischer und anderer Parameter. Auf der Grundlage dieser Daten bewerten wir die allgemeine Eignung des Lieferanten. Diese erste Bewertung wird später durch Lieferantenaudits ergänzt.

Diese Bewertungen umfassen nicht nur eine gründliche Validierung der eigenen Richtlinien und Prozesse beim Lieferanten sowie eine allgemeine Verpflichtung zur Gewährleistung der Compliance. Wir führen gründliche Hintergrundprüfungen durch:

  • KYC-Faktoren wie Name, Registrierung, Eigentumsstruktur und Management-Organisation
  • Track Record in der relevanten Industrie
  • Integrität und Transparenz des Geschäftspartners und seiner verbundenen Unternehmen
  • Erfüllung von Sorgfaltspflichten nach ESG-Kriterien wie Menschenrechte, Arbeitsrechte, Arbeitssicherheit, Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung und Umweltschutz
Einbeziehung wichtiger Schnittstellen

Da Compliance keine Einbahnstraße ist, ist es von größter Wichtigkeit, mehrere wichtige Schnittstellen innerhalb des Unternehmens einzubeziehen, wenn es um die Due Diligence von Dritten geht:

  • Managementorgane, die für die Umsetzung der Richtlinien in Bezug auf Personal, Organisation und Verwaltung verantwortlich sind
  • Abteilungen außerhalb der Compliance-Organisation, die in direktem Kontakt mit Geschäftspartnern stehen (z.B. Vertrieb, Einkauf, M&A, Exportkontrolle, Projektmanagement, Marketing)
  • Abteilungen/Funktionen, die an der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung und an der Erstellung von Verträgen beteiligt sind
  • Abteilungen, die Audit- oder Kontrollfunktionen ausüben (z.B. Rechtsabteilung, Finanzverwaltung oder Exportkontrolle)
  • Interne Revision zur Überprüfung der Einhaltung von Anforderungen dieser Richtlinie
M&A Due Diligence

Fusionen, Übernahmen, strategische Allianzen und Joint Ventures sind zentrale Elemente der kontinuierlichen Internationalisierungs- und Wachstumsstrategie von Rheinmetall, um die Marktpositionen zu verbessern, bestehende Geschäfte zu ergänzen oder in neue Segmente vorzudringen. Dazu definiert Rheinmetall Handlungsempfehlungen auf der Basis kontinuierlicher Analysen des Marktumfeldes und des eigenen Portfolios.

Potenzielle Zielunternehmen werden nach konzernweiten Richtlinien durch standardisierte Prozesse, wie z.B. umfangreiche Due Diligence-Verfahren, einer sorgfältigen Chancen- und Risikoanalyse unterzogen und nach strategischen, kommerziellen, operativen und finanziellen Gesichtspunkten bewertet. Nach einem Genehmigungsprozess über mehrere unterschiedliche Stage Gates entscheiden der Vorstand und, sofern das Transaktionsvolumen definierte Wertgrenzen überschreitet, der Aufsichtsrat der Rheinmetall AG über das Transaktionsprojekt.

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Beziehungen zu Regierung, Behörden und Politik

Als Konzern für führende Technologien in Mobilität und Sicherheit präsentieren wir uns unseren Kunden stets transparent, unparteiisch und mit der notwendigen fachlichen Distanz, unabhängig davon, ob es sich um Kunden aus dem öffentlichen oder privaten Sektor handelt oder wie weit die Unternehmensgeschichte zurückreicht. An der Schnittstelle zu Politik und Behörden setzen wir nur kritisch vorausgewählte Berater oder Lobbyisten ein. Für sie gelten die gleichen hohen Compliance-Standards wie für die Rheinmetall-Mitarbeiter selbst.

Rheinmetall Defence unterhält Vertretungen in Berlin und Brüssel. Rheinmetall entsendet oder beschäftigt keine Mitarbeiter in Ministerien. Zuwendungen an demokratische politische Parteien unterliegen den geltenden Gesetzen und internen, oft strengeren Compliance-Vorschriften. Sie fallen in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands der Rheinmetall AG, der äußerst restriktiv mit Genehmigungen umgeht.

Wir betreiben Lobbyarbeit im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit sowie den Grundsätzen der Offenheit, Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeit. Neutralität im Umgang mit politischen Parteien und Interessengruppen ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Eine unlautere Einflussnahme auf Politik und Gesetzgebung ist nicht zulässig.

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