29/07/2021 | Pressemitteilung
Rheinmetall spendet 100.000 Euro für Flutopfer
Zusätzliche konzerninterne Sammelaktion für Betroffene der Überflutungen
Der Vorstand des Düsseldorfer Rheinmetall-Konzerns hat eine Unternehmensspende von 100.000 Euro freigegeben, die den Opfern der Flutkatastrophe in Deutschland zugutekommen soll. Die Mittel werden dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) zur Unterstützung der Flutopfer zugeleitet.
Armin Papperger, Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG: „Wir sind erschüttert angesichts der hohen Zahl an Opfern. Es macht uns tief betroffen, wenn wir sehen, welche Verwüstung und welches unvorstellbare Leid die Flut über die Hochwasserregionen gebracht hat. Jetzt wollen wir denen beistehen, die ihr Hab und Gut verloren haben und auf Hilfe angewiesen sind. Wir haben großen Respekt vor der wertvollen Arbeit, die unzählige Helfer in der Not leisten.“
Armin Papperger: „Mit unserer Spende wollen wir als Düsseldorfer Unternehmen auch unsere Verbundenheit zur Heimatregion hier im Westen Deutschlands ausdrücken. Aber auch den weiteren Regionen, die von der Flut betroffen sind und an denen wir teils auch Unternehmensstandorte haben, fühlen wir uns eng verbunden.“
Ergänzend zu der Zuwendung an das DRK hat der Vorstand der Rheinmetall AG einen zentralen Nothilfefonds für Rheinmetall-Mitarbeiter eingerichtet, die in den Katastrophengebieten in eine besondere Notlage geraten sind. Aus diesem Hilfsfonds sollen existenziell betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine individuell bemessene finanzielle Unterstützung erhalten. Dieser Hilfsfonds wird ausschließlich mit Mitteln der Rheinmetall AG finanziert.
Angesichts der großen Spendenbereitschaft, die die Flutkatastrophe auch innerhalb der Belegschaft ausgelöst hat, ist im Konzern zusätzlich auch die Spenden-Aktion „Rheinmetaller helfen Rheinmetallern“ ins Leben gerufen worden. Die Sammlung zielt darauf ab, Solidarität gegenüber betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu zeigen und denjenigen finanzielle Soforthilfe zu geben, die im Zuge der Flutkatastrophe materielle Schäden erlitten haben, aber nicht – zum Beispiel durch die Zerstörung ihres Hauses – existenziell betroffen sind.