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05.02.2024 | Pressemitteilung

Bundeswehr beauftragt Rheinmetall mit der Herstellung und Lieferung von 40-mm-Munition für die Granatmaschinenwaffe – Auftragswert rund 30 MioEUR

Keyfacts
  • Bundeswehr beschafft Gefechts- und Übungsmunition im Kaliber 40 mm
  • Zwei separate Aufträge, Auftragswert insgesamt rund 30 MioEUR brutto
  • Auslieferung 2024
  • Moderne programmierbare Munition für Granatmaschinenwaffen

Die Bundeswehr hat Rheinmetall mit der Herstellung und Lieferung von 40-mm-Munition für die Nutzung in der Granatmaschinenwaffe beauftragt. Dies umfasst zum einen mehrere zehntausend programmierbare Gefechtspatronen des Typs 40 mm x 53 Airburst Munition (ABM) DM131. Der Auftragswert liegt bei 22,9 MioEUR brutto. Zum anderen erteilte die Bundeswehr einen Auftrag über ca. 200.000 Übungspatronen des Typs 40 mm x 53 Üb DM158. Dieser Auftragswert liegt bei rund 7,2 MioEUR brutto. Die Auslieferung der Munition soll noch 2024 abgeschlossen werden.

Rheinmetall gehört zu den weltweit führenden Anbietern für Munition, Waffensysteme und Feuerleitvisiere und fungiert als "One-Stop-Shop" für 40-mm-Systeme. Rheinmetalls 40 mm x 53 Hochgeschwindigkeitsmunition lässt sich aus allen gängigen Granatmaschinenwaffen in diesem Kaliber nutzen. Sie erreicht eine Geschwindigkeit von über 240 m/s und hat eine maximale effektive Reichweite von 2.200 Metern.

Zu dem breiten Sortiment an Patronen in diesem Segment gehört die jetzt beauftragte programmierbare 40 mm x 53 ABM. Durch ihre Luftsprengpunktfähigkeit ermöglicht sie es der Truppe, Ziele hinter Deckungen zu bekämpfen. Ebenso eignet sie sich zur Drohnenabwehr. Die 40 mm x 53 ABM ist für den Einsatz bei der Bundeswehr qualifiziert und dort als DM131 eingeführt. Auch weitere NATO-Staaten nutzen diese moderne Munition.

Alle Munitionssorten, die nun unter Vertrag genommen wurden, sind nach neuesten Standards entwickelt, qualifiziert und sind weltweit konkurrenzlos in Bezug auf Wirkung und Präzision. Der Konstruktionsstand beider Patronen entspricht vollständig den Anforderungen der Europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).
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