Exportkontrolle
Weltweit komplexe Regelwerke für den Im- und Export von Waren und Dienstleistungen
Die Gesellschaften des Rheinmetall-Konzerns stehen in Bezug auf Exporte in einer besonderen Verantwortung. Die strengen Bestimmungen des deutschen und europäischen Außenwirtschaftsrechts sowie des besonders strengen Kriegswaffenkontrollgesetzes und andere anwendbare Regelwerke sind strikt einzuhalten. Das Außenwirtschaftsrecht regelt den Wirtschaftsverkehr mit fremden Staaten unter besonderer Berücksichtigung der eigenen sicherheits-, außen-, wirtschafts- und handelspolitischen Belange. Das Kriegswaffenkontrollgesetz ist das Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes und regelt die Herstellung, die Überlassung, das Inverkehrbringen, den Erwerb und auch den Transport von Kriegswaffen, d.h. von Gegenständen, Stoffen und Organismen, die zur Kriegsführung bestimmt sind.
Rheinmetall nimmt diese sensible Thematik besonders ernst und legt mit Blick auf die Exportkontrolle höchste Maßstäbe an. Alle Unternehmen des Rheinmetall-Konzerns müssen diese anspruchsvollen Standards, geregelt in zahlreichen Richtlinien und Anweisungen, einhalten. In regelmäßigen Abständen werden alle mit Exportkontrolle befassten Mitarbeiter eingehend geschult und auf ihre Verantwortung hingewiesen. Rheinmetall hat darüber hinaus zu diesem Themenkreis eigene elektronische Lernprogramme entwickelt. Diese erleichtern dem einzelnen Mitarbeiter den Zugang zu dieser bedeutenden sowie komplexen Materie.
Der Zentralbereich Recht der Konzernholding am Standort Düsseldorf koordiniert die Exportkontrolle. Er verfolgt die Entwicklung der Rechtsvorschriften, klärt juristische Grundsatzfragen, hält Kontakt zu den beteiligten Ministerien und Behörden und trägt durch eine starke normative Führung dafür Sorge, dass die hohen Standards in allen betroffenen Unternehmen des Rheinmetall-Konzerns eingehalten werden.
Zivile Geschäftsfelder
Im Zivilgeschäft erwirtschaftete Rheinmetall im Jahr 2021 rund 83 Prozent seines Umsatzes im Ausland – Tendenz steigend. Der internationale Warenverkehr ist eine sehr komplexe Materie. Jedes Land hat eigene Vorschriften zu Exportkontrolle, Steuern und Zollverfahren, die es strikt zu beachten gilt.
Mittlerweile sind zwar rund 164 Staaten der Welthandelsorganisation WTO (World Trade Organization) beigetreten, die mehr als 98 Prozent des Welthandelsvolumens erwirtschaften; dennoch läuft im weltweiten Handel nicht alles rund. Denn an die Stelle der Zollbarrieren, die WTO-Mitglieder abbauen müssen, treten zunehmend andere Handelshemmnisse wie technische Normen oder spezielle Zertifikate, die die heimische Industrie mitunter vor internationalem Wettbewerb schützen. Neben dem nahezu schrankenlosen Binnenmarkt der EU gibt es außerhalb Europas weitere Freihandelszonen mit jeweils eigenen Regeln: etwa in Nord- und Mittelamerika (NAFTA), Südamerika (Mercosur) oder Asien (ASEAN). Zudem sind bilaterale beziehungsweise multinationale Abkommen zwischen Staaten zu beachten.
Dreh- und Angelpunkt im Bereich Zoll- und Außenwirtschaft ist die zolltarifliche Wareneinreihung. Die wichtigste Regel hierfür lautet: Für ein Produkt gibt es nur eine zutreffende Warentarifnummer. Aus dieser Nummer, die im Zweifel bei den Zollbehörden mit einer so genannten verbindlichen Zolltarifauskunft erfragt werden kann, resultiert, was mit der jeweiligen Ware zu tun und/oder zu unterlassen ist. Dies reicht von Zollabgaben über Exportbeschränkungen bis hin zu Umweltauflagen.
Zunehmende Bedeutung gewinnen Sanktionen gegen Länder, Personen und Organisationen. Durch stetigen Abgleich mit den jeweils aktuellen Sanktionslisten wird Sanktionsverstößen vorgebeugt.
Militärische Geschäftsfelder
In jeder Gesellschaft, die zum militärischen Geschäftsfeld zählt, sind erfahrene Kriegswaffenkontroll- und Ausfuhrbeauftragte tätig, die vor Ort die Einhaltung der besonders strengen Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes sowie des deutschen und europäischen Außenwirtschaftsrechts sicherstellen, insbesondere, dass für jeden genehmigungspflichtigen Vorgang eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Für Waffenembargoländer werden keine Ausfuhrgenehmigungen erteilt und solche Länder dürfen nicht beliefert werden.
Alle Unternehmen, die mit Kriegswaffen umgehen, unterliegen umfangreichen Überwachungsvorschriften. Im Kriegswaffenbuch ist lückenlos jede Bewegung über Kriegswaffen zu dokumentieren. Diese Kriegswaffenbücher sind halbjährlich bei der Überwachungsbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), einzureichen. Dort wird jede einzelne Buchung daraufhin überprüft, ob sie durch die bestehende Genehmigungslage abgedeckt war. Die Kriegswaffenbuchführung ist mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden.
Des Weiteren werden alle Standorte, die Umgang mit Kriegswaffen haben, turnusmäßig alle zwei Jahre von Außenprüfern des BAFA besucht, die eingehend kontrollieren, ob die Bestände im Kriegswaffenbuch mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort übereinstimmen. Zudem überprüfen sie, ob jeder Buchung ein korrekter Beleg zugrunde liegt.
Neben den Prüfungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz gibt es auch die so genannten Außenwirtschaftsprüfungen durch die Zollbehörden. In einem Regelturnus von drei Jahren werden alle Unternehmen des Rheinmetall-Konzerns Group besucht. Überprüft wird, ob die Ausfuhren nach den geltenden Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts getätigt wurden. Die Prüfungen dauern in manchen Betrieben mehrere Monate. Der Maßstab, den die Zollbehörden zugrunde legen, ist äußerst streng.
Mit der Richtlinie zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern 2009/43/EG vom 6. Mai 2009 („Verteidigungsgüterrichtlinie“) werden für entsprechend zertifizierte Unternehmen die Genehmigungsverfahren teilweise erleichtert. Solche ICT-Zertifikate werden auf Antrag von Unternehmen erteilt, die im Hinblick auf die Einhaltung exportkontrollrechtlicher Bestimmungen nachgewiesen haben, dass sie zuverlässig sind. Das aufwändige Zertifizierungsverfahren lohnt sich, um Genehmigungsverfahren für Rüstungsgüter innerhalb der EU zu erleichtern. Zurzeit sind Rheinmetall Waffe Munition, Rheinmetall Landsysteme, Rheinmetall MAN Military Vehicles und Rheinmetall Electronics ICT-zertifiziert.