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Vergütung des Vorstands

Unter Berücksichtigung allgemeiner Kapitalmarkterwartungen sowie der Rückmeldung der Aktionäre der Rheinmetall AG zum Vergütungssystem auf der Hauptversammlung 2021 und den vergangenen Vergütungsberichten hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2024 Anpassungen am bisherigen Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Das angepasste Vergütungssystem wird der Hauptversammlung am 14. Mai 2024 unter Tagesordnungspunkt 8 zur Billigung vorgelegt.
Das Vergütungssystem im Überblick
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Das Vergütungssystem besteht sowohl aus festen Komponenten (Grundvergütung, Nebenleistungen und Versorgungszusage/-entgelt) als auch kurz- und langfristig variablen Vergütungsbestandteilen (STI und LTI). Darüber hinaus regelt das Vergütungssystem auch weitere vergütungsbezogene Elemente (z. B. Share Ownership Guidelines).

Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht und der den Vergütungsbericht umfassende Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers finden sich innerhalb des Geschäftsberichts der Rheinmetall AG unter folgendem Link.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Investor-Relations-Seiten der Rheinmetall AG: 
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