Ausschüsse

Ein Teil der Aufsichtsratstätigkeit wird durch Ausschüsse des Aufsichtsrats wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder fünf Ausschüsse gebildet. Mit Ausnahme des Nominierungsausschusses, der aus dem Vorsitzenden und zwei Vertretern der Anteilseigner besteht, sind alle Ausschüsse paritätisch mit je zwei Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt.

In die Kompetenz des Personalausschusses fallen unter anderem die Auswahl geeigneter Kandidaten für die Besetzung von Vorstandspositionen, die Vorbereitung der Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sowie der Abschluss, die Änderung und die Beendigung der Anstellungs- und Pensionsverträge der Mitglieder des Vorstands. Zudem ist er für die Leistungsbeurteilung des Vorstands, die regelmäßige Überprüfung der Höhe, Angemessenheit und Üblichkeit der Vorstandsvergütung sowie für die Struktur des Vorstandsvergütungssystems zuständig. Dem Personalausschuss gehören Ulrich Grillo (Vorsitzender), Prof. em. Dr. Andreas Georgi, Dr. Daniel Hay und Reinhard Müller an.

Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe, den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion zu unterstützen. Er prüft die Quartalsabschlüsse und den Halbjahresfinanzbericht und bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor. Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Darüber hinaus ist der Prüfungsausschuss mit Compliance-Themen befasst. Dem Gremium gehören neben Prof. Dr. Susanne Hannemann als Vorsitzende, Ulrich Grillo, Louise Öfverström, Dr. Daniel Hay, Ralf Bolm und Sven Schmidt an.

Der nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Vermittlungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird. Dem Vermittlungsausschuss gehören Ulrich Grillo (Vorsitzender), Prof. em. Dr. Andreas Georgi, Dr. Daniel Hay und Frau Dagmar Muth an.

Der Nominierungsausschuss gibt den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat Empfehlungen für die Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten der Anteilseignervertreter zur Wahl in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung. Dem Nominierungsausschuss gehören Ulrich Grillo (Vorsitzender), Prof. em. Andreas Georgi und Klaus-Günter Vennemann an.

Dem im Anschluss an die Hauptversammlung in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 9. Mai 2017 gebildeten Strategieausschuss wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 10. Mai 2022 um Aspekte zum Bereich Environmental, Social and Governance erweitert und in Strategie- und ESG-Ausschuss umbenannt. Dem Ausschuss gehören neben Ulrich Grillo als Vorsitzendem, Prof. Dr. Dr. h.c. Sahin Albayrak, Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Klaus Draeger, Dr. Britta Giesen, Dr. Daniel Hay, Dagmar Muth, Reinhard Müller und Sven Schmidt an. Frau Dr. Giesen wurde zudem als ESG-Beauftragte im Aufsichtsrat nominiert.

Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig über die Tätigkeit der Ausschüsse sowie die Ergebnisse der Beratungen in den jeweiligen Ausschusssitzungen in der folgenden Plenumssitzung umfassend informiert.

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