Vorstand
Corporate Governance
Der Vorstand leitet die Gesellschaft mit dem Ziel nachhaltiger Wertsteigerung unabhängig und in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, seiner Geschäftsordnung und der Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung. Ihm obliegt die übergeordnete Steuerung des Unternehmens.
Der Vorstand legt die langfristige strategische Ausrichtung und Unternehmenspolitik sowie die Struktur und Organisation des Rheinmetall-Konzerns fest und weist Ressourcen zu. Er vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten. Der Vorstand der Gesellschaft besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus mindestens zwei Personen. Die Zahl der Mitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt.
Zurzeit besteht der Vorstand aus drei Mitgliedern, die das Unternehmen gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen leiten. Neben dem Vorstandsvorsitzenden Armin Papperger, der auch den Unternehmensbereich Defence verantwortet, leitet Dagmar Steinert den Bereich Finanzen und Controlling. Peter Sebastian Krause ist zuständig für das Ressort Personal.
Die Vorstandsmitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung. Sie sind verpflichtet, im besten Interesse der Gesellschaft unter Berücksichtigung von Stakeholder-Belangen zu handeln. Unbeschadet der Gesamtverantwortung handelt jedes Vorstandsmitglied in dem nach Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Vorstands- bzw. Unternehmensbereich eigenverantwortlich, hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die unternehmens- und geschäftsbereichsbezogenen Interessen stets dem Gesamtinteresse des Unternehmens unterzuordnen sind. Gemäß § 6 der Satzung hat sich der Vorstand eine Geschäftsordnung gegeben, die u. a. die Zusammenarbeit im Vorstand regelt. Der gesamte Vorstand entscheidet in der Regel in Sitzungen, die mindestens einmal im Monat stattfinden. Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegt die Koordination aller Vorstands- bzw. Unternehmensbereiche des Vorstands. Er hat darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsführung aller Vorstands- bzw. Unternehmensbereiche einheitlich auf die durch die Beschlüsse des Vorstands festgelegten Ziele ausgerichtet wird.
Der Vorstand der Rheinmetall AG stellt eine an dem Konzerninteresse orientierte Führung der Unternehmensbereiche sicher. Die klar abgegrenzten und mit allen notwendigen Funktionen ausgestatteten Kerngeschäftsfelder Defence und Automotive sind im Rahmen der vom Konzernvorstand festgelegten Strategien, Ziele und Richtlinien eigenständige Unternehmensbe-reiche mit weltweiter, operativer Geschäftsverantwortung und jeweils eigener Führung. Diese Struktur sorgt für hohe Flexibilität, schnellen Marktzugang und ausgeprägte Kundennähe.
Die jeweiligen Geschäftsbereiche der Unternehmensbereiche Defence und Automotive werden von dem Bereichsvorstand Defence und dem Vorstand der Rheinmetall Automotive AG verantwortlich geführt. Die Geschäftsbereichsleiter berichten in regelmäßig stattfindenden Review- und Strategiegesprächen den Mitgliedern des Vorstands der Unternehmensbereiche über die aktuelle Geschäftsentwicklung und diskutieren mit ihnen Strategien, Ziele und Maßnahmen.
Die Einzelheiten der Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat ergeben sich aus der Satzung und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Rheinmetall AG, in der die zustimmungspflichtigen Geschäfte und Maßnahmen sowie die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands geregelt sind. Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegt die Federführung bei der Information des Aufsichtsrats und dessen Mitgliedern. Er unterrichtet den Vorsitzenden des Aufsichtsrats regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens und berät mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und die Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, informiert er den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über Geschäftsentwicklung, Finanz- und Ertragslage, Planung und Zielerreichung sowie Compliance-Themen, ferner über die Strategie und bestehende Risiken. Auf Grundlage dieser Berichterstattung überwacht der Aufsichtsrat die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand. Der vom Aufsichtsrat für den Vorstand erlassene Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte führt die Geschäfte und Handlungen auf, zu denen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist. Dies gilt unter anderem für den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, die Investitionsplanung und die Aufnahme von Anleihen und langfristigen Darlehen.
Der Vorstand legt die langfristige strategische Ausrichtung und Unternehmenspolitik sowie die Struktur und Organisation des Rheinmetall-Konzerns fest und weist Ressourcen zu. Er vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten. Der Vorstand der Gesellschaft besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus mindestens zwei Personen. Die Zahl der Mitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt.
Zurzeit besteht der Vorstand aus drei Mitgliedern, die das Unternehmen gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen leiten. Neben dem Vorstandsvorsitzenden Armin Papperger, der auch den Unternehmensbereich Defence verantwortet, leitet Dagmar Steinert den Bereich Finanzen und Controlling. Peter Sebastian Krause ist zuständig für das Ressort Personal.
Die Vorstandsmitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung. Sie sind verpflichtet, im besten Interesse der Gesellschaft unter Berücksichtigung von Stakeholder-Belangen zu handeln. Unbeschadet der Gesamtverantwortung handelt jedes Vorstandsmitglied in dem nach Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Vorstands- bzw. Unternehmensbereich eigenverantwortlich, hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die unternehmens- und geschäftsbereichsbezogenen Interessen stets dem Gesamtinteresse des Unternehmens unterzuordnen sind. Gemäß § 6 der Satzung hat sich der Vorstand eine Geschäftsordnung gegeben, die u. a. die Zusammenarbeit im Vorstand regelt. Der gesamte Vorstand entscheidet in der Regel in Sitzungen, die mindestens einmal im Monat stattfinden. Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegt die Koordination aller Vorstands- bzw. Unternehmensbereiche des Vorstands. Er hat darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsführung aller Vorstands- bzw. Unternehmensbereiche einheitlich auf die durch die Beschlüsse des Vorstands festgelegten Ziele ausgerichtet wird.
Der Vorstand der Rheinmetall AG stellt eine an dem Konzerninteresse orientierte Führung der Unternehmensbereiche sicher. Die klar abgegrenzten und mit allen notwendigen Funktionen ausgestatteten Kerngeschäftsfelder Defence und Automotive sind im Rahmen der vom Konzernvorstand festgelegten Strategien, Ziele und Richtlinien eigenständige Unternehmensbe-reiche mit weltweiter, operativer Geschäftsverantwortung und jeweils eigener Führung. Diese Struktur sorgt für hohe Flexibilität, schnellen Marktzugang und ausgeprägte Kundennähe.
Die jeweiligen Geschäftsbereiche der Unternehmensbereiche Defence und Automotive werden von dem Bereichsvorstand Defence und dem Vorstand der Rheinmetall Automotive AG verantwortlich geführt. Die Geschäftsbereichsleiter berichten in regelmäßig stattfindenden Review- und Strategiegesprächen den Mitgliedern des Vorstands der Unternehmensbereiche über die aktuelle Geschäftsentwicklung und diskutieren mit ihnen Strategien, Ziele und Maßnahmen.
Die Einzelheiten der Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat ergeben sich aus der Satzung und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Rheinmetall AG, in der die zustimmungspflichtigen Geschäfte und Maßnahmen sowie die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands geregelt sind. Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegt die Federführung bei der Information des Aufsichtsrats und dessen Mitgliedern. Er unterrichtet den Vorsitzenden des Aufsichtsrats regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens und berät mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und die Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, informiert er den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über Geschäftsentwicklung, Finanz- und Ertragslage, Planung und Zielerreichung sowie Compliance-Themen, ferner über die Strategie und bestehende Risiken. Auf Grundlage dieser Berichterstattung überwacht der Aufsichtsrat die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand. Der vom Aufsichtsrat für den Vorstand erlassene Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte führt die Geschäfte und Handlungen auf, zu denen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist. Dies gilt unter anderem für den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, die Investitionsplanung und die Aufnahme von Anleihen und langfristigen Darlehen.
Weitere Informationen