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Vergütung des Vorstands

Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. Januar 2025 Anpassungen am bisherigen Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen und das angepasste Vergütungssystem der Hauptversammlung am 13. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 8 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit einer großen Mehrheit gebilligt.

Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Rheinmetall AG

Das Vergütungssystem besteht sowohl aus festen Komponenten (Grundvergütung, Nebenleistungen und Versorgungszusage/-entgelt) als auch kurz- und langfristig variablen Vergütungsbestandteilen (STI und LTI). Darüber hinaus regelt das Vergütungssystem auch weitere vergütungsbezogene Elemente (z. B. Share Ownership Guidelines).

Der Vergütungsbericht und der den Vergütungsbericht umfassende Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers finden sich innerhalb des Geschäftsberichts der Rheinmetall AG unter folgendem Link.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Investor-Relations-Seiten der Rheinmetall AG: 
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