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Vergütung des Vorstands

Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. Januar 2026 Anpassungen am bisherigen Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Das angepasste Vergütungssystem wird der Hauptversammlung am 12. Mai 2026 unter Tagesordnungspunkt 8 zur Billigung vorgelegt. 

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Das Vergütungssystem besteht sowohl aus festen Komponenten (Grundvergütung, Nebenleistungen und Versorgungszusage/-entgelt) als auch kurz- und langfristig variablen Vergütungsbestandteilen (STI und LTI). Darüber hinaus regelt das Vergütungssystem auch weitere vergütungsbezogene Elemente (z. B. Share Ownership Guidelines).

Der Vergütungsbericht und der den Vergütungsbericht umfassende Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers finden sich innerhalb des Geschäftsberichts der Rheinmetall AG unter folgendem Link.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Investor-Relations-Seiten der Rheinmetall AG: 
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