Vergütung des Vorstands
Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 Änderungen des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der Rheinmetall AG beschlossen und das Vergütungssystem der Hauptversammlung am 11. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands mit einer Mehrheit von 92,61 % gebilligt.
Das Vergütungssystem im Überblick
Das Vergütungssystem besteht sowohl aus festen (Grundvergütung, Nebenleistungen und Altersversorgung) als auch kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungsbestandteilen (Short Term Incentive [STI] sowie Long Term Incentive [LTI]). Darüber hinaus regelt das Vergütungssystem auch weitere vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte (z. B. Vertragslaufzeiten und Zusagen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit).
Der Aufsichtsrat hatte vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie sowie der neuen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex das bestehende Vergütungssystem überprüft und mit Wirkung zum 1. Januar 2020 Änderungen beschlossen.
Das aktuelle Vergütungssystem gilt für den Personalvorstand Peter Sebastian Krause sowie den Vorstand Jörg Grotendorst bereits für das Geschäftsjahr 2020. Für den Vorstandsvorsitzenden Armin Papperger sowie den Finanzvorstand Helmut P. Merch gilt aufgrund der laufenden Verträge noch das vorherige Vergütungssystem.
Vor dem Hintergrund der Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder auf der Hauptversammlung 2020 hat der Aufsichtsrat unter Beratung des Personalausschusses eine umfassende Überarbeitung des derzeitigen Vergütungssystems vorgenommen. Das überarbeitete Vergütungssystem ist noch stärker an der Strategie von Rheinmetall ausgerichtet und hat den nachhaltigen Unternehmenserfolg durch die Verankerung relevanter Steuerungskennzahlen noch umfassender abgebildet. Dabei hat der Aufsichtsrat auch die im Rahmen des Say-on-Pay 2020 getätigten Rückmeldungen von Investoren und entsprechende Empfehlungen der Stimmrechtsberater berücksichtigt. Der Aufsichtsrat wird das überarbeitete Vergütungssystem, das für alle Vorstandsmitglieder ab dem 1.1.2022 Gültigkeit haben soll, der Hauptversammlung am 11. Mai 2021 zur Billigung vorlegen.
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Rheinmetall AG ist auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Es leistet insofern einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Das System setzt Anreize für eine wertschaffende und langfristige Entwicklung der Gesellschaft.
Das Vergütungssystem zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Aufgaben- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten, wobei sowohl der persönlichen Leistung eines jeden Vorstandsmitglieds als auch der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens angemessen Rechnung getragen wird. Das Vergütungssystem soll die Festsetzung einer im nationalen und internationalen Vergleich wettbewerbsfähigen Vergütung ermöglichen und so einen Anreiz für engagierte und erfolgreiche Arbeit leisten.
Das Vergütungssystem der Rheinmetall AG sieht zum einen eine erfolgsunabhängige Grundvergütung vor, neben die zusätzliche Nebenleistungen und die Altersversorgung treten. Zum anderen sieht das Vergütungssystem eine erfolgsbezogene variable Vergütung vor, die aus zwei Komponenten besteht: dem auf ein Jahr ausgerichteten Short Term Incentive (kurz STI) und dem langfristig angelegten Long Term Incentive (kurz LTI).
Mit dieser Vergütung sind alle Tätigkeiten für die Gesellschaft sowie für die mit der Gesellschaft nach den §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen abgegolten. Sofern für Mandate bei verbundenen Unternehmen eine Vergütung vereinbart wird, wird diese auf die Grundvergütung angerechnet. Für Mandate in Gesellschaften, bei denen es sich nicht um verbundene Unternehmen handelt oder für Funktionen in Verbänden oder ähnlichen Zusammenschlüssen, denen die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen angehört, entscheidet der Aufsichtsrat über eine solche Anrechnung.
Das aktuelle Vergütungssystem gilt für den Personalvorstand Peter Sebastian Krause sowie den Vorstand Jörg Grotendorst bereits für das Geschäftsjahr 2020. Für den Vorstandsvorsitzenden Armin Papperger sowie den Finanzvorstand Helmut P. Merch gilt aufgrund der laufenden Verträge noch das vorherige Vergütungssystem.
Vor dem Hintergrund der Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder auf der Hauptversammlung 2020 hat der Aufsichtsrat unter Beratung des Personalausschusses eine umfassende Überarbeitung des derzeitigen Vergütungssystems vorgenommen. Das überarbeitete Vergütungssystem ist noch stärker an der Strategie von Rheinmetall ausgerichtet und hat den nachhaltigen Unternehmenserfolg durch die Verankerung relevanter Steuerungskennzahlen noch umfassender abgebildet. Dabei hat der Aufsichtsrat auch die im Rahmen des Say-on-Pay 2020 getätigten Rückmeldungen von Investoren und entsprechende Empfehlungen der Stimmrechtsberater berücksichtigt. Der Aufsichtsrat wird das überarbeitete Vergütungssystem, das für alle Vorstandsmitglieder ab dem 1.1.2022 Gültigkeit haben soll, der Hauptversammlung am 11. Mai 2021 zur Billigung vorlegen.
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Rheinmetall AG ist auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Es leistet insofern einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Das System setzt Anreize für eine wertschaffende und langfristige Entwicklung der Gesellschaft.
Das Vergütungssystem zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Aufgaben- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten, wobei sowohl der persönlichen Leistung eines jeden Vorstandsmitglieds als auch der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens angemessen Rechnung getragen wird. Das Vergütungssystem soll die Festsetzung einer im nationalen und internationalen Vergleich wettbewerbsfähigen Vergütung ermöglichen und so einen Anreiz für engagierte und erfolgreiche Arbeit leisten.
Das Vergütungssystem der Rheinmetall AG sieht zum einen eine erfolgsunabhängige Grundvergütung vor, neben die zusätzliche Nebenleistungen und die Altersversorgung treten. Zum anderen sieht das Vergütungssystem eine erfolgsbezogene variable Vergütung vor, die aus zwei Komponenten besteht: dem auf ein Jahr ausgerichteten Short Term Incentive (kurz STI) und dem langfristig angelegten Long Term Incentive (kurz LTI).
Mit dieser Vergütung sind alle Tätigkeiten für die Gesellschaft sowie für die mit der Gesellschaft nach den §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen abgegolten. Sofern für Mandate bei verbundenen Unternehmen eine Vergütung vereinbart wird, wird diese auf die Grundvergütung angerechnet. Für Mandate in Gesellschaften, bei denen es sich nicht um verbundene Unternehmen handelt oder für Funktionen in Verbänden oder ähnlichen Zusammenschlüssen, denen die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen angehört, entscheidet der Aufsichtsrat über eine solche Anrechnung.
Feste Vergütung
Erfolgsbezogene variable Vergütung
Gesamtvergütung des Vorstands
Pensionen
Weitere Informationen
Der Vergütungsbericht und der den Vergütungsbericht umfassende Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers finden sich innerhalb des Jahresabschlusses unter folgendem Link.