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REACH

REACH-Verordnung
Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) regelt seit dem 1. Juni 2007 das Registrieren, Bewerten, Zulassen und Beschränken von Chemikalien in der Europäischen Union. Mit REACH werden umfassende Daten zu Chemikalien ermittelt. REACH stellt dabei hohe Anforderungen an Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Produkten: beispielsweise müssen alle Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, ab einer Jahresmenge von einer Tonne pro Hersteller oder Importeur registriert und bewertet werden. Der Prüfaufwand pro Stoff richtet sich dabei hauptsächlich nach der hergestellten oder importierten Menge und den zu erwartenden Risiken seiner Verwendung.

Besonders risikobehaftete Stoffe können anschließend von den europäischen Behörden reguliert werden, indem für sie eine Zulassungspflicht (zulassungspflichtige Stoffe des Anhang XIV) oder eine Beschränkung (beschränkte Stoffe des Anhang XVII) eingerichtet wird. Dabei werden die Bedingungen, unter denen eine weitere Verwendung dieser Stoffe möglich ist, konkret festgelegt oder eingeschränkt.

Nicht zuletzt verfolgt REACH das Ziel, dass Informationen zu Chemikalien in der Lieferkette aktiv weitergegeben werden. Für gefährliche Stoffe und Gemische ist daher die Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern Pflicht, und Lieferanten von Erzeugnissen müssen ihre EU-Kunden informieren, wenn ein besonders besorgniserregender Stoff (ein sogenannter REACH-Kandidatenstoff) zu mehr als 0,1% enthalten ist. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 10. September 2015 klargestellt, dass die Berechnung dieses Massenanteils dabei in Bezug auf das Gewicht jedes einzelnen Teilerzeugnisses (umgangssprachlich Bauteil) erfolgen muss, und nicht in Bezug auf das Gewicht des gelieferten Gesamtproduktes.

REACH bringt den Umwelt- und Gesundheitsschutz in Europa einen großen Schritt voran. Das neu gewonnene Wissen über chemische Stoffe, insbesondere über ihre langfristigen Wirkungen, wie krebserzeugende oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften, und ein darauf aufbauendes Risikomanagement soll künftig ein höheres Schutzniveau für Mensch und Umwelt gewährleisten.
REACH bei Rheinmetall
Alle Rheinmetall-Firmen haben interne Prozesse aufgesetzt, um sicherzustellen, dass bei der Fertigung alle REACH-Pflichten eingehalten und ausschließlich REACH-konforme Produkte ausgeliefert werden. Mit der Übernahme des Vorsitzes der REACH-Arbeitsgruppe beim Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. engagiert sich Rheinmetall zudem proaktiv für die Umsetzung der REACH-Verordnung in der gesamten deutschen Verteidigungsindustrie.

Die einzelnen Firmen des Rheinmetall-Konzerns sind dabei in unterschiedlichem Maße von den REACH-Pflichten betroffen – je nach Produktportfolio und Kundenkreis unterscheiden sich die Obliegenheiten.

Im Unternehmensbereich Automotive ist vor allem die Informationspflicht gegenüber EU-Kunden von großer Bedeutung. Wie alle EU-Unternehmen müssen Rheinmetall Automotive-Firmen informieren, in welchen Bauteilen REACH-Kandidatenstoffe zu mehr als 0,1% enthalten sind. Hierfür wird in der gesamten Automobilbranche standardmäßig IMDS als weltweit gemeinsames IT-Tool genutzt. IMDS ist eine gemeinsame Entwicklung von Audi, BMW, Daimler, DXC, Ford, Opel, Porsche, VW und Volvo; weitere Hersteller sind dem Verbund inzwischen beigetreten. Alle Zulieferer, darunter auch Rheinmetall Automotive, übermitteln über IMDS ihre Werkstoffdaten an diese umfassende Datenbank – inklusive jene Informationen, die gemäß der REACH-Verordnung verpflichtend weitergegeben werden müssen.

Auch im Unternehmensbereich Defence ist die Weitergabe der Informationen zu REACH-Kandidatenstoffen ein wichtiger Aspekt. Mehrere Rheinmetall-Defence-Firmen arbeiten intensiv daran, IT-Systeme aufzusetzen, um diese Kundeninformationen in Zukunft vollkommen automatisiert zu generieren und zu versenden. In der Zwischenzeit verwendet Rheinmetall weiterhin z.B. Produktdatenblätter und gesonderte REACH-Informationsschreiben. Zur Umsetzung des EuGH-Urteils wurden diese REACH-Daten seit 2015 in intensiver Arbeit aktualisiert, um die Kunden ordnungsgemäß zu informieren.

Daneben findet sich im Unternehmensbereich Defence mit der Firma Nitrochemie ein Akteur, der unter REACH hauptsächlich in die Rolle des Herstellers von Stoffen und Formulierer von Gemischen fällt. Demnach ist Nitrochemie stark von den REACH-Registrierungspflichten betroffen. Während andere Rheinmetall-Firmen höchstens als non-EU-Importeur der Registrierungspflicht unterliegen oder mit Lieferanten Vereinbarungen treffen haben, sodass alle notwendigen Stoffe von diesen selbst registriert wurden, hat Nitrochemie in den Jahren bis 2018 gleich mehrere Stoffe erfolgreich registriert. Dabei galten je nach Mengenband unterschiedliche Fristen: bis 2010 alle Stoffe mit Produktionsmengen von über 1.000 Jahrestonnen, bis 2013 alle Stoffe zwischen 100 bis 1.000 Jahrestonnen, und schließlich im Mai 2018 alle Stoffe zwischen 1 und 100 Jahrestonnen. Nitrochemie hat alle Registrierungsdossiers fristgerecht einreicht und kann diese Stoffe i auch in Zukunft nnerhalb der Europäischen Union produzieren, importieren und vertreiben.

Der letzte Aspekt von REACH ist die Regulierung bestimmter besorgniserregender Stoffe. Die Anzahl der Stoffe, deren Verwendung beschränkt oder zulassungspflichtig ist, steigt stark an. Die Rheinmetall-Firmen sind dabei in unterschiedlichem Maße betroffen - meistens befinden sich diese Stoffe in Zulieferkomponenten. Rheinmetall reagiert auf diese Entwicklung mit gezieltem Obsoleszenz-Management, mit der Entwicklung und Qualifikation von Ersatzstoffen in den betroffenen Produkten, mit der Unterstützung von Zulassungsanträgen bei der ECHA und mit der Beantragung von Ausnahmen im Interesse der Landesverteidigung. Der Aufwand für den Einsatz von Ersatzstoffen ist dabei oftmals sehr hoch, da Änderungen gerade im Unternehmensbereich Defence meist entsprechende Nachqualifikationen der Produkte nach sich ziehen.

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