REACH
Die REACH-Verordnung (Registraton, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine zentrale europäische Verordnung ((EG) Nr. 1907/2006)) für den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen. Sie trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Ziel der REACH Verordnung ist es, einen wesentlichen und positiven Beitrag zum Schutz von Umwelt und menschlicher Gesundheit sicherzustellen.
Aus der REACH-Verordnung ergeben sich Anforderungen für Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Produkten in der EU. Unternehmen, die chemische Stoffe in Mengen ab einer Tonne pro Jahr herstellen oder in die EU importieren, sind verpflichtet, diese Stoffe zu registrieren. Diese Registrierung umfasst Informationen zu den Eigenschaften und zur Verwendung des jeweiligen Stoffes. Die Überprüfung dieser Daten erfolgt durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA).
Neben der Registrierung sieht die REACH-Verordnung auch ein Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of very high concern, SVHC) vor.
Betroffene Stoffe können von den europäischen Behörden reguliert werden, indem für diese eine Zulassungspflicht (zulassungspflichtige Stoffe des Anhang XIV) oder eine Beschränkung (beschränkte Stoffe des Anhang XVII) erteilt wird. Dabei werden die Bedingungen, unter denen eine weitere Verwendung dieser Stoffe möglich ist, konkret festgelegt oder eingeschränkt.
Der verantwortungsvolle Umgang mit der REACH-Verordnung ist für den Rheinmetall-Konzern Bestandteil seines Engagements für Sicherheit und Nachhaltigkeit. Im Mittelpunkt steht dabei das Bewusstsein, dass der Einsatz chemischer Stoffe nicht nur technologische und wirtschaftliche Aspekte betrachtet, sondern auch Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat. Daher verpflichtet sich das Unternehmen, die Vorgaben der REACH-Verordnung sorgfältig umzusetzen und sicherzustellen, dass die entsprechenden Unternehmensbereiche hierzu in einem kontinuierlichen und bereichsübergreifenden Austausch stehen, um eine einheitliche und verlässliche Umsetzung der Anforderungen zu gewährleisten.
Mit der Übernahme des Vorsitzes der REACH-Arbeitsgruppe beim Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. engagiert sich Rheinmetall proaktiv für die gewissenhafte Umsetzung der REACH-Verordnung sowohl innerhalb des Rheinmetall-Konzerns, als auch in der gesamten deutschen Verteidigungsindustrie.
Der Umgang mit der REACH-Verordnung ist somit als Ausdruck eines verantwortungsbewussten unternehmerischen Handelns zu verstehen. Er steht für eine Arbeitsweise, die wirtschaftlichen Erfolg mit dem Schutz von Menschen und Umwelt in Einklang bringt und dadurch einen wesentlichen Beitrag zu einer sicheren und nachhaltigen Zukunft leistet.