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Corporate Social Integrity bei Rheinmetall

Corporate Social Integrity

Unsere Verantwortung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rheinmetall-Konzerns identifizieren sich mit einer unverwechselbaren Unternehmenskultur, die auf Vertrauen, professionelle Leistung, Initiative, Eigenverantwortung, gemeinsame Werte und gemeinsames Verständnis setzt, und arbeiten über funktionale, divisionale und nationale Grenzen hinweg partnerschaftlich zusammen.
Mit der Unterzeichnung der Grundsätze der sozialen Verantwortung im Oktober 2018 betonen die Parteien die Wichtigkeit der menschlichen und kulturellen Vielfalt für die Zusammenarbeit, einer integrativen und wertschätzenden Unternehmenskultur und des toleranten Umgangs miteinander. Das globale Rahmenabkommen enthält Regelungen für die Einhaltung von internationalen Menschenrechten, fairen Arbeitsbedingungen und Rechten der Arbeitnehmervertretungen. Die Inhalte der Vereinbarung wurden mit dem Europäischen Betriebsrat verhandelt. Vertreter der IG Metall und des internationalen Gewerkschaftsbunds IndustriALL Global Union waren über begleitende Beratungs- und flankierende Abstimmprozesse mit eingebunden.
Corporate Social Integrity und Internationalität

In Zeiten eines beschleunigten technologischen und wirtschaftlichen Wandels sind für uns Chancengleichheit und Vielfalt unverzichtbar — nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch im Unternehmen. Wir schätzen alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, sexueller Identität, gesundheitlichen Voraussetzungen, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Religion, Kultur oder Weltanschauung. Durch unsere internationale Geschäftstätigkeit sind in unserem Unternehmen Menschen vieler Nationen, Kulturen, Religionen und Lebensweisen beschäftigt. Sie formen nicht nur das Profil, das Ansehen und die Unverwechselbarkeit unseres Unternehmens, sie sind es auch, die in ihrem beruflichen Alltag den unterschiedlichsten Anforderungen unserer Kunden, Investoren, Lieferanten und anderer Anspruchsgruppen begegnen. In der Vielfalt unserer Mitarbeiter sehen wir einen strategischen Erfolgsfaktor. Sie macht uns attraktiv für Kunden und Bewerber. In dieser Vielfalt liegt ein großes Potenzial für das weitere Wachstum des Rheinmetall-Konzerns und eine Chance, die besten Talente zu gewinnen und zu halten.

Integration

Menschen mit einer Behinderung sind im besonderen Maße auf den Schutz und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen. Ihre Eingliederung in Arbeit und Ausbildung ist ein wesentlicher Ausdruck und gleichzeitig Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Es ist unser Ziel, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das auf individuellem Engagement, Zusammenarbeit und Wertschätzung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen beruht. Durch unsere offene Unternehmenskultur sind gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte oder Menschen mit Behinderungen bei Rheinmetall selbstverständlich in das Arbeitsleben integriert. Sie können ihre Talente und Fähigkeiten voll einbringen und ihr Können unter Beweis stellen. Im Vordergrund steht auch hier die Förderung vorhandener Stärken und Potenziale. Eine wichtige Voraussetzung hierfür sind der Art und dem Grad der Behinderung individuell angepasste Arbeitsplätze, die zu Arbeitsergebnissen führen, die denen von Kollegen ohne Behinderung in nichts nachstehen.

Wir fördern die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe und schaffen dafür auch die nötigen Rahmenbedingungen. Erste wichtige Grundsätze und Integrationsziele wurden bereits im Jahr 2002 gemeinsam mit der Konzernschwerbehindertenvertretung in einer Rahmenintegrationsvereinbarung formuliert. Gemäß dem für die deutschen Gesellschaften im Jahr 2018 entwickelten Handlungsleitfaden zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wurde im Februar 2020 mit der Konzernschwerbehindertenvertretung unter Beteiligung des Konzernbetriebsrats eine Inklusionsvereinbarung abgeschlossen, die unter anderem Ziele für eine Einstellungs- bzw. Beschäftigungsquote für Auszubildende mit einer Schwerbehinderung bzw. Menschen mit einer Behinderung vorsieht. Die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen wird im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung überprüft werden. Zudem wird beispielsweise eine weitgehende Barrierefreiheit in den Betrieben vor Ort und im Rahmen des Einstellungsprozesses angestrebt. Des Weiteren ist vorgesehen, in der Planungsphase von Neubauprojekten die Schwerbehindertenvertretungen einzubeziehen. Qualifizierte Teams an den Standorten begleiten die Umsetzung der vereinbarten Regelungen.

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