Meldung von Compliance-Verstößen
Zu den Grundsätzen der guten Unternehmensführung gehören insbesondere auch die Elemente der Regeltreue im betrieblichen Verhalten und der Schutz der Mitarbeiter.
Um dies zu ermöglichen bedarf es der Einrichtung moderner Hinweisgeber-Systeme die allen Beschäftigten aus dem ganzen Rheinmetall-Konzern und auch Externen zur Verfügung stehen, sodass verdächtige Vorgänge gemeldet werden können.
Internationale Hinweisgeber-Systeme sind eine unverzichtbare Säule jedes modernen Compliance Management Systems (CMS). Mitarbeiter und auch externe Personen wie Geschäftspartner erhalten so die Möglichkeit, Compliance Verstöße zu melden, ohne deswegen mit persönlichen Sanktionen rechnen zu müssen.
Rheinmetall hat für diese Zwecke gleich mehrere Wege geschaffen, auf denen ein Hinweis auf einen Compliance Verstoß mitgeteilt werden kann. Der Hinweisgeber kann somit frei wählen, auf welche Weise er Rheinmetall über seine Informationen unterrichten möchte.
Auf dieser Seite können Sie Hinweise zu einem etwaigen Fehlverhalten von Mitarbeitern, Lieferanten, Vertriebspartnern oder sonstigen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Rheinmetall-Gruppe relevanten Unternehmen, Organisationen oder Personen abgeben. Dies umfasst auch etwaige Mitteilungen im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Beschwerdeverfahren
Als Orientierung für die Verhaltensvorgaben von Mitarbeitern, Lieferanten, Vertriebspartnern und Kooperationspartnern der Rheinmetall-Gruppe können Sie in die folgenden Kodizes Einsicht nehmen.